FAQs HandySchutzbrief

HandySchutzbriefe sind nicht ohne Kaufbeleg möglich. Wir benötigen im Schadenfall immer Deinen originalen Kaufbeleg mit Kaufdatum, Hersteller, Modell und IMEI Nummer. Du kannst mit unserem CHIP Testsiegerprodukt von ELEMENT jedes neue und gebrauchte Smartphone schützen, unabhängig vom Gerätealter.

Eine Wartefrist kannst Du vermeiden, wenn Du Dein Gerät zur kostenpflichtigen Überprüfung in unsere Partnerwerkstatt einsendest:
Du erhältst von uns ein kostenfreies Versandlabel, auf dem die Adresse unserer Partnerwerkstatt vorbelegt ist. Einfach ausdrucken, auf Dein Paket kleben und wegschicken. In unserer Partnerwerkstatt wird Dein Gerät überprüft und abschließend wieder an Dich retourniert. Dieser Vorgang kostet Dich einmalig 29,90,-€ und Du genießt vollen Versicherungsschutz. Melde Dich dazu gerne einfach unter service@schutzgarant.de. Unser Serviceteam kümmert sich zeitnah um Dein Anliegen.

Gerade bei neuen Smartphones ist es sinnvoll, sich gegen unfallbedingte Schäden, wie Displaybruch oder Feuchtigkeitsschäden und zusätzlich auch gegen Diebstahl abzusichern. Ein Ersatz kann schnell teuer werden. Unsere HandySchutzbriefe sind OHNE Mindestvertragslaufzeit mit TÄGLICHER Kündbarkeit.

Du bekommst Deine Vertragsunterlagen unmittelbar innerhalb weniger Minuten nach Vertragsabschluss.
Bitte beachte, dass manche E-Mails im Spam-Ordner landen können.

Nach Vertragsabschluss werden Dir per E-Mail sämtliche Vertragsinformationen zugeschickt.
Bitte beachte, dass manche E-Mails im Spam-Ordner landen können.

Großartig! Sichere Dir sofort den passenden Schutz für Dein Gerät, unter www.schutzgarant.de/produkt-uebersicht/. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst Du sofort sämtliche Vertragsunterlagen per E-Mail. Bitte beachte, dass manche E-Mails im Spam-Ordner landen können.

Die Abbuchung erfolgt jeweils zum Monatsanfang. Bei Abschlüssen nach dem 25. eines Monats kann es vorkommen,
dass Dein Beitrag erst am Monatsanfang des übernächsten Monats abgebucht wird.

Solltest Du den Beitrag im Voraus gezahlt haben und kündigen, wird Dir natürlich der zu viel gezahlte Beitrag überwiesen.
Die Überweisung des zu viel gezahlten Beitrags erfolgt zum 15. eines Monats.

Versichere Dich, dass Du die maximale Größe der angehängten Bilder (max. 5 MB) nicht überschritten hast. Überprüfe, ob Deine IMEI richtig eingetragen wurde. Die IMEI darf nicht mit Leerzeichen aufgeführt werden. Gib im Schadenfall die korrekte Versicherungsscheinnummer an, diese beginnt immer mit SG. Deine Versicherungsscheinnummer findest du in der Police, die Dir bei Vertragsabschluss per E-Mail übermittelt wurde.

Sofern es möglich ist, sichere alle Deine vorhandenen Daten. Bei Apple-Geräten ist es wichtig, dass Du die iPhone-Suche deaktivierst. Analog dazu bei Android-Geräten die Google-Verknüpfung. Der/Das PIN/Passwort/Sperrmuster Deines Geräts muss entfernt werden oder schreib es auf eine kleine Notiz und leg diese in Dein Paket. Bitte sende nur Dein Gerät zu uns und nicht Dein Zubehör wie z.B. Deine Speicherkarte, SIM-Karte, Headset, USB-Kabel oder ähnliches.

Du meldest den Schaden unter www.schutzgarant.de. Dort befindet sich oben rechts in der Ecke ein Button mit „Schaden melden“.
Dort müssen alle erforderlichen Daten von Dir eingetragen werden. Im Anhang muss sich Deine Originalrechnung und ein Bild Deines Schadens befinden. Anschließend wird der Schadenfall an unser System übermittelt und die Überprüfung anhand der Originalrechnung,
der Fehlerbeschreibung und der Schadenbilder eingeleitet. Im Anschluss wird der Schaden von uns zur weiteren Bearbeitung freigegeben und Du erhältst von uns ein Versandlabel, mit dem Du Dein Smartphone kostenfrei an unsere Partnerwerkstatt verschicken kannst.
Dort erfolgt die fachgerechte Reparatur mit abschließendem Rückversand an Dich.

1. Reparatur muss beim Hersteller durchgeführt werden
2. Beschaffung nicht gängiger Ersatzteile
3. Verzögerungen beim Versanddienstleister

Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Schäden ab, die Du einem anderen zufügst. Wenn Du Dein eigenes Gerät beschädigst, leistet die Haftpflichtversicherung nicht. Unsere Handy- und ElektronikSchutzbriefe decken Schäden an Deinen eigenen Geräten ab.

Sende Deine Frage gerne einfach an info@schutzgarant.de und wir antworten Dir schnellstmöglich.

FAQs Fahrrad/E-Bike

Alle Fahrräder und Pedelecs/E-Bikes, die nicht kennzeichnungspflichtig, wie zum Beispiel, Rennräder, Mountainbike, Trekkingräder, Lastenräder, Hollandfahrräder mit und ohne Motor.

Nicht versicherbar sind folgende Fahrräder:

  • Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
  • Dirt- Bikes
  • Eigenbauten
  • Fahrräder ohne Händlerkaufbeleg bzw. Privatkaufvertrag
  • Fahrräder für die eine Versicherungspflicht besteht
  • Gewerblich genutzte Fahrräder
  • Umbauten (Fahrräder, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20% des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen)

Das versicherte Fahrrad ist bei Nichtgebrauch zum Schutz gegen Diebstahl jederzeit mit einem eigenständigen nicht mit dem Fahrrad fest verbundenem, verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) zu sichern.

Für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör oder Gepäck besteht Versicherungsschutz: 

  • Anhänger
  • Sicherheitsschloss
  • Beleuchtung
  • Reflektor 
  • Klingel
  • Fahrradwimpel
  • Helm 
  • Fahrradkorb 
  • Fahrradtasche
  • Luftpumpe
  • Kindersitz 
  • Sattelkissen 
  • Steckschutzblech
  • Trinkflasche
  • Werkzeugtasche
  • Werkzeug / Flickzeug
  • Kilometerzähler 
  • Tachometer (keine Multifunktionsgeräte) 
  • Regenschutzplane
  • Schlafsack 
  • Zelt
  • Fahrradkompass
  • Kartenmaterial 
  • Kartenhalter
  • Schleppstange
  • Kleidung
  • Fahrradspiegel
  • Kochgeschirr
  • Luftmatratze
  • Isomatte
  • Hygieneartikel

Wenn Sie Änderungen zu Ihrer Versicherung vornehmen möchten kontaktieren Sie bitte unser Service Team unter service@schutzgarant.ihr-versicherungsschutz.de.

Loggen Sie sich in Ihrem Kundenportal ein und nehmen Sie dort die gewünschte Änderung vor: https://schutzgarant.ihr-versicherungsschutz.de/login.

Ihr Beitrag ist spätestens 14 Tage nach Versicherungsbeginn zu zahlen. Sie können uns ermächtigen den Beitrag über SEPA, Paypal oder Kreditkarte einzuziehen. 

Loggen Sie sich in Ihrem Kundenportal ein und klicken Sie den Button “Schaden melden”. Wir führen Sie dort durch die notwendigen Schritte.
https://schutzgarant.ihr-versicherungsschutz.de/login oder per E-Mail unter fahrradschaden@schutzgarant.ihr-versicherungsschutz.de. 

Die Rahmennummer kann an verschiedenen Stellen des Fahrrads angebracht sein, z.B. am Lenkerkopf, an der Sattelstütze usw. In der Regel findet sich die Rahmennummer auch auf der Rechnung des Fahrradherstellers.

Falls das zu versichernde Fahrrad keine Rahmennummer hat, sind Sie verpflichtet das Fahrrad bei der Polizei oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e.V. (ADFC) codieren zu lassen.

Ein E-Bike ist ein motorisiertes Fahrrad, dass auf Knopfdruck und ohne Tretunterstützung fährt. 

Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor, dass mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h fährt (in Deutschland wird ein Pedelec oft als E-Bike bezeichnet). 

Ein S-Pedelec ist ein Fahrrad, dass mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h fährt. 

Versichert werden können bei uns Fahrräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h für die keine Zulassungspflicht besteht. Das bedeutet: Benötigen Sie ein Kennzeichen, ist ihr Fahrrad über unseren Tarif nicht versicherbar.

Die Fahrradversicherung deckt eine Vielzahl an möglichen Schäden ab, eine Hausratversicherung bietet in der Regel nur eine Absicherung gegen Diebstahl. Zudem reicht die Versicherungssumme womöglich nicht aus, da diese begrenzt wird. 

Der Versicherungsschutz beginnt je nach Ihrem Wunsch, frühestens einen Tag nach Abschluss der Versicherung und spätestens ein Jahr nach Abschluss.

Der Versicherungsschutz endet mit Kündigung dieses Vertrages oder durch Wegfall des versicherten Interesses nach Verkauf/Verschenken des Fahrrads.

Nein, für eine Entschädigung nach einem Schaden infolge von Verschleiß oder Akkuverschleiß ist immer das Fahrradalter von 5 Jahren die Begrenzung (das Alter errechnet sich vom Datum des erstmaligen Kaufs bei einem Händler).

Ja, so lange Sie im Schadenfall den Händlerkaufbeleg bzw. den Privatkaufvertrag im Original vorzeigen können.

Bitte geben Sie als Versicherungssumme den regulären Kaufpreis ohne einen Rabatt an zuzüglich dem zu versichernden Zubehör. Erstattet werden die tatsächlichen Kosten zur Wiederherstellung der Fahr- und Verkehrstüchtigkeit, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Schäden durch Verschleiß gelten als versichert, zum Beispiel wenn durch den täglichen Gebrauch die Fahrradkette reißt. Versicherungsschutz besteht solange das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist.